Urwers Holzwelt empfiehlt: Gartenhäuser - ob Lounge, Geräteschuppen oder Sauna – setzen Sie Akzente

Das Gartenhaus – Minihaus im und für den Garten - Die alternative Bezeichnung Gartenlaube oder Gartenhäuschen macht deutlich, dass die verkleinerte Ausführung des Wohnhauses ein dauerhafter Nutzraum sein kann. Der „Hausplatz“ befindet sich im Garten. Entsprechend ihrer Nutzung sind Gartenhäuser nur selten massiv gebaut. Im Normalfall werden sie aus dem Naturmaterial Holz im Blockhausbau errichtet. Zu den gängigen Bauweisen gehören der Holzrahmenbau sowie die Ständerbauweise.

Gartenhäuser als Pavillon im individuellen Wunschdesign

„Der Pavillon ist ein freistehendes Bauwerk in Leichtbauweise, meistens platziert in einer Parkanlage und auch im eigenen Garten. Dort macht der Pavillon deutlich, dass in diesem gemütlichen Gartenhäuschen viel freie Zeit verlebt wird. Hier werden keine Gartengeräte abgestellt oder gelagert. Dementsprechend wird das schmucke Gebäude von innen und außen gepflegt, gewartet und gereinigt. Dieser Gartenpavillon wird einmal installiert und hat dann seinen festen Platz. Kurz gesagt: Mit dem Gartenpavillon lässt sich der Wohnraum des Eigenheims so gekonnt wie geschickt erweitern“, erfährt man bei Sägewerk Jakob Urwer GmbH aus Weitersburg.

Pultdach Gartenhaus – modernes Design im gepflegten Garten

Sägewerk Jakob Urwer GmbH aus Weitersburg weiter: „Für das Gartenhäuschen bieten sich verschiedenartige Dachformen an. Das Pultdach Gartenhaus ist vielfach in Kleingartenanlagen zu finden. Seine Dachform ist eine einzige geneigte Dachfläche. Eine andere Form, und zwar vorwiegend im Garten des Eigenheims, ist das Schleppdach als eine an das bestehende Wohn- oder Hauptgebäude angesetzte Dachfläche. Schlepp- und Pultdach sind architektonisch oftmals ein und dasselbe. Optisch vermitteln sie mit ihrer Bedachung einen überwiegenden Nutzcharakter.“

Gartenhaus zum Wohnen und Leben – das gilt es zu beachten

Sägewerk Jakob Urwer GmbH, Fachmann für die Region Koblenz, Neuwied: „Deutschland ist bekannt dafür, dass alles gesetzlich geregelt ist. Vielen Hauseigentümern ist nicht bewusst, dass auch im Garten gesetzliche Bestimmungen gelten. Gartenhäuser, Lauben, Schuppen und andere Bauten, wie beispielsweise eine Sauna, zählen zu den Nebenanlagen. Rechtsgrundlagen sind das Baugesetzbuch BauGB als Bundesrecht sowie die Landesbauordnung des Bundeslandes. In reinen Wohngebieten ist oftmals noch der örtliche Bebauungsplan zu beachten. Und für die gemietete Gartenfläche in der Kleingartenanlage gelten die Kleingartensatzung sowie übergeordnet das Bundeskleingartengesetz BKleingG.“


Sägewerk Jakob Urwer GmbH in Weitersburg gibt zu bedenken: „In den Verordnungen ist festgelegt, innerhalb welcher Baugrenzen ein Gartenhaus errichtet und bis zu welcher Größe des Gartenhauses dieses ohne Genehmigung aufgestellt werden dürfen. Für die Erlaubnis, das Gartenhaus zu bauen, ist außerdem entscheidend, ob sich das Grundstück in einem Bebauungsgebiet oder in einem sogenannten Außenbereich befindet. Die Regeln werden von den Bundesländern festgelegt und sind deshalb auch sehr unterschiedlich. Auch die einzelnen Gemeinden können Regeln aufstellen, mit denen eine Genehmigungspflicht von Gartenhäusern verbunden ist.“

Tipp von Sägewerk Jakob Urwer GmbH für Weitersburg:

Um festzustellen, ob eine Baugenehmigung nötig ist, sollte man sich bei der kommunalen Baubehörde informieren – und zwar bevor man sein Gartenhaus oder ähnliches errichtet. 

Gartenhausbau und Nutzung – vom Flachdach bis zum Schleppdach

Sägewerk Jakob Urwer GmbH in Weitersburg weiter: „Der Besitzer eines unterkellerten Hauses kann sich dank der Abstellfläche glücklich schätzen. Fehlt das Kellergeschoss, dann wird dringend externer Abstell- und Lagerraum benötigt. Nichts ist dazu besser geeignet als ein Gartenhäuschen. Für solche Fälle handelt es sich um eine umbaute einräumige Fläche ohne Zwischenwände. sich buchstäblich viel anfangen.“

Fahrradhaus

Fahrräder brauchen Abstellplatz. Sie sollten sowohl zur Werterhaltung als auch aus Versicherungsgründen diebstahlsicher abgestellt werden. Abhängig von der Gartenhausgröße und der Zahl an Fahrrädern ist die Abstellfläche mit den Fahrrädern komplett belegt.

Gerätehaus

Als Gerätehaus wird das Häuschen im Garten bezeichnet, wenn dort wertvolle Gartengeräte abgestellt werden. Zu ihnen gehören Rasenmäher, Laubsauger, Rasentrimmer sowie jegliches Zubehör. Die Gartengeräte werden ebenso sorgsam gewartet und gepflegt wie das Familienauto. Mit der Bezeichnung „Haus“ wird deutlich gemacht, dass nicht nur die Geräte, sondern auch der Abstellplatz selbst sauber, geordnet und regelmäßig gereinigt wird. Es handelt sich also um weitaus mehr als um eine Laube, eine Hütte oder ein bloßes Häuschen.

Mülltonnenhaus

Sägewerk Jakob Urwer GmbH, Fachmann für die Region Koblenz, Neuwied: „Der Begriff suggeriert, dass es in diesem Gartenhäuschen geordnet und sauber bis hygienisch zugeht. Gemäß der Mülltrennung stehen die Mülltonnen oder Müllboxen im wahrsten Sinne des Wortes in Reih und Glied. Ihr unmittelbares Umfeld sowie das Mülltonnenhausinnere sind tipptopp gepflegt. Der Haupt- und oftmals auch einzige Zweck ist die Indoor-Unterbringung der Mülltonnen mitsamt Gebrauchs- und Verbrauchsmaterialien für die Müllentsorgung.“

Sägewerk Jakob Urwer GmbH ist Ihr Fachmann für Gartenholz und Gartenhäuser in der Region Koblenz, Neuwied. Wir stehen Ihnen als erfahrener Partner gern mit Rat und Tat zur Seite. Ob Montage, Beratung oder Aufmaß, kommen Sie auf uns zu wir beraten Sie gern.

Kommen Sie zu uns nach Weitersburg wir freuen uns auf Ihren Besuch.

 

 

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